Der genaue Baubeginn des Schlosses ist nicht bekannt. Die Ersterwähnung dieses Herrschaftshauses als Schloss ist der Umbau 1564-1575. Der Erbauer und erste Besitzer war der „Herr von Dobrilugk und Kirchhain“ Herr Rudolf von Gersdorff. In der Familie blieb die Anlage in Guteborn bis zum Jahre 1622, wo dasselbe vom Grafen Hans-Georg von Hoym käuflich erworben wurde. Das Schloss ist seit 1622 mit einem Wallgraben umgeben.
Während der Revolution 1918 war das Schloss Zufluchtsort für den sächsischen König Friedrich August III. Dieser dankte am 13. November 1918 auf Schloss Guteborn ab. Der letzte Besitzer des Schlosses und der Herrschaft Guteborn war seit 1942 Prinz Wilhelm von Schönburg-Waldenburg (gefallen 1944) Sohn des Prinz Ulrich. Im Jahr 1945 musste die Familie Schönburg das Schloss verlassen.
Am 8. August 1948 wurde das Schloss gesprengt. Es blieben u.a. die Stallungen, der Rundbau der Kapelle, das Waschhaus und das Gesindehaus sowie der Schlossteich erhalten.
Die Reste des Gebäudeensembles und des Wallgrabens stehen zusammen mit dem Dorfkern unter Denkmalschutz.
Das Haupthaus, welches heutzutage eine Wohn- und Gewerbeeinheit beinhaltet, wurde im Jahr 1888 erbaut. Für das Café (ehemals Waschhaus) ist kein genaues Jahr der Erbauung bekannt. Es gibt verschiedene Jahreszahlen, welche für möglich gehalten werden. Die früheste Datierung geht auf das Jahr 1595/1605 zurück, während andere Quellen das Jahr 1720 erwähnen. Als gesichert gelten mindestens drei größere Umbauten: 1851, 1900 und schließlich durch uns im Jahr 2019. Ähnlich gestaltet es sich mit den Ferienzimmern, ehemals dem Gesindehaus des Schlosses.